PRESSEMITTEILUNG
Bonn, den 27.02.1997
Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Neuregelung
der deutschen Rechtschreibung
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer
278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn eine
Erklärung zur Neuregelung der Rechtschreibug
verabschiedet, mit der Sie auf die Irritationen reagiert, die in
der Öffentlichkeit durch die in Bayern, Schleswig-Holstein
und Niedersachsen angestrebten Volksbegehren sowie infolge
der Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages
entstanden sind. Die Kultusministerkonferenz erkennt
in allen diesen Initiativen keine neuen Argumente,
die eine erneute inhaltliche Diskussion der Neuregelung
der Rechtschreibung notwendig machen würden und stellt
zur Klärung noch einmal fest:
- Die Neuregelung der Rechtschreibung ist in der
gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern
und in Abstimmung mit den anderen deutschsprachigen
Staaten in einem langjährigen Beratungsprozess erarbeitet
und von den dazu legitimierten politischen Instanzen beschlossen worden.
Die politischen Entscheidungsträger haben durch ihren gemeinsamen
Beschluss zur Einführung der Neuregelung in allen Schulen und Behörden
im gesamten deutschen Sprachraum dabei auch ihre Verantwortung und
Verpflichtung wahrgenommen, die notwendige Einheitlichkeit der
deutschen Rechtschreibung sicherzustellen. Die Kultusminister
betonen, dass es für die Rechtschreibung nur eine gemeinsame Regelung in
allen Ländern geben kann. Die Einheitlichkeit des Sprachraums in Frage zu
stellen, wie es die genannten Initiativen tun, ist für die
Kultusministerkonferenz inakzeptabel.
- Die Kultusministerkonferenz ist davon überzeugt, dass die Neuregelung
nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger tangiert. Sie berührt
schon gar nicht den Wesensgehalt von Grundrechten. Es handelt sich um eine
maßvolle Anpassung einer Konvention mit dem Ziel einer Bereinigung
nach rd. 100 Jahren und damit der Herstellung einer neuen Übersichtlichkeit.
Daher bedarf es keiner Befassung durch die Parlamente. Auch in den anderen
deutschsprachigen Staaten ist keine Befassung der Parlamente vorgesehen.
Die Neuregelung der Rechtschreibung wird in allen deutschsprachigen
Ländern deshalb durch Erlasse und Verordnungen in den Schulen eingeführt,
wie dies auch bei der Regelung anderer Unterrichtsgegenstände geschieht.
- Die Kultusministerkonferenz ist nach wie vor von der inhaltlichen
Richtigkeit und Anwendbarkeit der Neuregelung überzeugt, weil sie
Inkonsequenzen beseitigt, das Regelwerk strukturierter und transparenter macht
und damit das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtert. Dies
bestätigt erste Erfahrungen in vielen Schulen, in denen die Einführung
der Neuregelung bereits begonnen hat. Die Erleichterung des Schreibens für
ihre Kinder wird von vielen Eltern ausdrücklich begrüßt. Die
Kultusministerkonferenz ist nicht bereit, auf Kosten der jungen Generation
dem Unwillen gegenüber Veränderungen entgegenzukommen, denn dadurch würde
blockiert, dass sich auf Dauer wieder mehr Menschen in ihrer Sprache
sicher fühlen können. Dies, und nicht das Beharren auf dem Bekannten
um jeden Preis, ist für die Haltung der Kultusministerkonferenz entscheidend.
- Die Kultusministerkonferenz ist davon überzeugt, dass die Irritationen,
die bei den Bürgerinnen und Bürgern durch die neuerliche öffentliche
Diskussion entstanden sind, nicht zuletzt durch die polemisch überspitzte
Darstellung einzelner Regelungen durch die Kritiker ausgelöst wurden.
Sie ist auch überzeugt, dass bei sachlicher Auseinandersetzung mit den
grundlegenden Prinzipien der Neuregelung in ihrem Zusammenhang deutlich wird,
dass das Ziel der Erleichterung des richtigen Schreibens durch die
Neuregelung erreicht wird. Die Ansprüche an die Orthografie würden überreizt,
wenn man auf eine totale Regelungsdichte abzielen würde. Dies kann
keine Konvention über richtiges Schreiben erreichen; in der lebendigen
Entwicklung des Schreibens wird es immer Zweifelsfälle geben.
- Aufgabe der gemeinsam von Deutschland, Österreich und der Schweiz
eingesetzten Expertenkommission, die ihre Arbeit im März 1997 beginnt,
wird es sein, die Einführung der Neuregelung zu begleiten und
Zweifelsfälle auf der Grundlage des Regelwerks zu klären. Die
Expertenkommission, die ihre Arbeit im März 1997 beginnt, wird es sein, die
Einführung der Neuregelung zu begleiten und Zweifelsfälle auf
der Grundlage des Regelwerks zu klären. Die Expertenkommission
übernimmt insgesamt in ihrer Besetzung durch Fachleute aus allen
deutschsprachigen Ländern die Aufgaben, die bisher allein der
Duden-Redaktion, also einem privaten Verlag, überlassen waren.
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