[zur Übersicht]

PRESSEMITTEILUNG
Bonn, den 27.02.1997

Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn eine Erklärung zur Neuregelung der Rechtschreibug verabschiedet, mit der Sie auf die Irritationen reagiert, die in der Öffentlichkeit durch die in Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angestrebten Volksbegehren sowie infolge der Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages entstanden sind. Die Kultusministerkonferenz erkennt in allen diesen Initiativen keine neuen Argumente, die eine erneute inhaltliche Diskussion der Neuregelung der Rechtschreibung notwendig machen würden und stellt zur Klärung noch einmal fest:

  1. Die Neuregelung der Rechtschreibung ist in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern und in Abstimmung mit den anderen deutschsprachigen Staaten in einem langjährigen Beratungsprozess erarbeitet und von den dazu legitimierten politischen Instanzen beschlossen worden. Die politischen Entscheidungsträger haben durch ihren gemeinsamen Beschluss zur Einführung der Neuregelung in allen Schulen und Behörden im gesamten deutschen Sprachraum dabei auch ihre Verantwortung und Verpflichtung wahrgenommen, die notwendige Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung sicherzustellen. Die Kultusminister betonen, dass es für die Rechtschreibung nur eine gemeinsame Regelung in allen Ländern geben kann. Die Einheitlichkeit des Sprachraums in Frage zu stellen, wie es die genannten Initiativen tun, ist für die Kultusministerkonferenz inakzeptabel.

  2. Die Kultusministerkonferenz ist davon überzeugt, dass die Neuregelung nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger tangiert. Sie berührt schon gar nicht den Wesensgehalt von Grundrechten. Es handelt sich um eine maßvolle Anpassung einer Konvention mit dem Ziel einer Bereinigung nach rd. 100 Jahren und damit der Herstellung einer neuen Übersichtlichkeit. Daher bedarf es keiner Befassung durch die Parlamente. Auch in den anderen deutschsprachigen Staaten ist keine Befassung der Parlamente vorgesehen. Die Neuregelung der Rechtschreibung wird in allen deutschsprachigen Ländern deshalb durch Erlasse und Verordnungen in den Schulen eingeführt, wie dies auch bei der Regelung anderer Unterrichtsgegenstände geschieht.

  3. Die Kultusministerkonferenz ist nach wie vor von der inhaltlichen Richtigkeit und Anwendbarkeit der Neuregelung überzeugt, weil sie Inkonsequenzen beseitigt, das Regelwerk strukturierter und transparenter macht und damit das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtert. Dies bestätigt erste Erfahrungen in vielen Schulen, in denen die Einführung der Neuregelung bereits begonnen hat. Die Erleichterung des Schreibens für ihre Kinder wird von vielen Eltern ausdrücklich begrüßt. Die Kultusministerkonferenz ist nicht bereit, auf Kosten der jungen Generation dem Unwillen gegenüber Veränderungen entgegenzukommen, denn dadurch würde blockiert, dass sich auf Dauer wieder mehr Menschen in ihrer Sprache sicher fühlen können. Dies, und nicht das Beharren auf dem Bekannten um jeden Preis, ist für die Haltung der Kultusministerkonferenz entscheidend.

  4. Die Kultusministerkonferenz ist davon überzeugt, dass die Irritationen, die bei den Bürgerinnen und Bürgern durch die neuerliche öffentliche Diskussion entstanden sind, nicht zuletzt durch die polemisch überspitzte Darstellung einzelner Regelungen durch die Kritiker ausgelöst wurden. Sie ist auch überzeugt, dass bei sachlicher Auseinandersetzung mit den grundlegenden Prinzipien der Neuregelung in ihrem Zusammenhang deutlich wird, dass das Ziel der Erleichterung des richtigen Schreibens durch die Neuregelung erreicht wird. Die Ansprüche an die Orthografie würden überreizt, wenn man auf eine totale Regelungsdichte abzielen würde. Dies kann keine Konvention über richtiges Schreiben erreichen; in der lebendigen Entwicklung des Schreibens wird es immer Zweifelsfälle geben.

  5. Aufgabe der gemeinsam von Deutschland, Österreich und der Schweiz eingesetzten Expertenkommission, die ihre Arbeit im März 1997 beginnt, wird es sein, die Einführung der Neuregelung zu begleiten und Zweifelsfälle auf der Grundlage des Regelwerks zu klären. Die Expertenkommission, die ihre Arbeit im März 1997 beginnt, wird es sein, die Einführung der Neuregelung zu begleiten und Zweifelsfälle auf der Grundlage des Regelwerks zu klären. Die Expertenkommission übernimmt insgesamt in ihrer Besetzung durch Fachleute aus allen deutschsprachigen Ländern die Aufgaben, die bisher allein der Duden-Redaktion, also einem privaten Verlag, überlassen waren.


 [zur Übersicht]