PRESSEMITTEILUNG
Bonn, den 25.10.1996
Dresdner Erklärung
der Kultusministerkonferenz
zur Neuregelung der Rechtschreibung
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 277. Plenarsitzung am 24./25.10.1996 in Dresden eine Erklärung zur Neuregelung der Rechtschreibug verabschiedet und darin die Argumente, die die Unterzeichner der sog. "Frankfurter Erklärung zur
Rechtschreibreform" geltend machen, um einen Stopp der
Neuregelung zu fordern, als falsch zurückgewiesen. Die
Dresdner Erklärung der Kultusministerkonferenz hat
folgenden Wortlaut:
- Die Neuregelung der Rechtschreibung ist in den vergangenen
Jahren Gegenstand eines breiten wissenschaftlichen,
politischen und öffentlichen Diskussionsprozesses gewesen.
Falsch ist also der Vorwurf, die Neuregelung der Rechtschreibung
sei von einer "kleinen, weitgehend anonymen Expertengruppe"
erarbeitet worden.
Tatsächlich wurde das neue Regelwerk von fachlich ausgewiesenen
Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
seit langen Jahren erarbeitet und diskutiert. Bereits 1988 hatten
die Wissenschaftler im Auftrag von Kultusministerkonferenz und
Bundesministerium des Innern einen ersten Entwurf vorgestellt.
Dieser wurde nach intensiver, auch öffentlicher Diskussion 1992
in gründlich überarbeiteter Fassung vorgelegt. Die Presse hat
darüber ausführlich berichtet. Die jetzt beschlossene
Neuregelung basiert im wesentlichen auf dieser 1992
veröffentlichten Fassung. 1993 haben Kultusministerkonferenz
und Bundesministerium des Innern eine öffentliche Anhörung
zu den Vorschlägen durchgeführt. U.a. waren hier auch
folgende Institutionen aus dem schriftstellerischen und
publizistischen Bereich aufgefordert, schriftlich ihre
Stellungnahme zu den Neuregelungsvorschlägen einzureichen:
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, PEN-Zentrum,
PEN-Zentrum (Ost), Deutsche Gesellschaft für Publizistik,
Deutscher Journalistenverband e.V. Die hier Genannten haben auf
diese Einladung, sich am Beratungsprozeß der Rechtschreibreform
zu beteiligen, keinerlei Stellungnahme abgegeben. Schriftsteller
und Publizisten waren aufgefordert, sich in den demokratischen
Entscheidungsprozeß einzuschalten, haben diese Chance aber
nicht wahrgenommen und beklagen nun das Ergebnis eines
Willensbildungsprozesses, dem sie sich verweigert haben. Nun
ist der demokratische Entscheidungsprozeß für die Neuregelung
der Rechtschreibung im ganzen deutschsprachigen Raum
abgeschlossen. Daran kann auch der verspätete Protest der
Schriftsteller und Publizisten nichts ändern.
Die Kultusministerkonferenz hat im Laufe jahrelanger Beratungen
über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung immer wieder
aus der Fachwelt oder der Öffentlichkeit vorgetragene Anregungen
und Kritikpunkte berücksichtigt, zuletzt bei der "Eindeutschung"
von Fremdwörtern, bei der sie zu weit gehenden Vorschlägen eine
Absage erteilt hat, um die Sprachtradition nicht zu
beeinträchtigen.
Auch über die internationale Abstimmung der
Neuregelungsvorschläge, insbesondere die Ergebnisse der
sogenannten "Wiener Konferenzen", wurde ausführlich in der
Öffentlichkeit berichtet. Dem Ergebnis der Beratungen in der
Kultusministerkonferenz haben die Ministerpräsidenten
zugestimmt. Die Bundesregierung hat den gesamten
Neuregelungsentwurf ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Schließlich haben Vertreter der deutschsprachigen Staaten
und Gemeinschaften am 01.07.1996 in Wien in einer Gemeinsamen
Absichtserklärung bekräftigt, daß sie den abgestimmten
Neuregelungsentwurf gleichzeitig in Kraft setzen wollen. Die
Kultusministerkonferenz steht nach jahrelangem demokratischem
Diskussionsprozeß zu dieser Gemeinsamen Absichtserklärung
und sieht keine Veranlassung, sich davon zu distanzieren und
bei den anderen deutschsprachigen Staaten wortbrüchig zu werden.
- Die Neuregelung der Rechtschreibung orientiert sich vor allem
an den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern und
hat insgesamt den "Normalbürger" im Blick. Sie stellt die
Sprache nicht auf den Kopf, sondern beseitigt behutsam
Ungereimtheiten, die sich in 100 Jahren entwickelt haben. Sie
macht übersichtlicher, logischer und transparenter und wird das
Schreiben erleichtern, ohne die kulturelle Tradition zu
schmälern.
Die literarische Produktion ist durch die Neuregelung der
Rechtschreibung nicht betroffen. Künstler können auch in
Zukunft wie bisher selbstverständlich frei mit der Sprache
umgehen und sie im Zuge ihres literarischen Schreibens
individuell gebrauchen. Sie brauchen sich dabei um
Orthographieregeln wie bisher nicht zu kümmern. Tatsächlich
betrifft die geplante Neuregelung ausschließlich das Schreiben
in Behörden und Schulen. Eine Regelung für das gesamte
Verlagswesen konnten und wollten die Kultusminister nicht
treffen, und für literarische Texte, die bereits auf dem Markt
sind, gilt, daß sie nicht deswegen veraltet sind, weil sie in
der alten Orthographie verfaßt sind. Literarische Bücher
brauchen also nicht neu gedruckt zu werden, wie
fälschlicherweise behauptet wird. Schriftsteller und Publizisten
müssen also zur Kenntnis nehmen, daß ihre Interessen deshalb
bei der Neuregelung der Rechtschreibung nicht im Vordergrund
stehen, weil die neue Orthographie sich in erster Linie an den
Bedürfnissen derjenigen orientiert, für welche die Regierungen
unmittelbar Verantwortung tragen: die Schulen und die Behörden.
- Falsch ist der Vorwurf, daß durch die Neuregelung der
deutschen Rechtschreibung Kosten in Milliardenhöhe entstehen
werden. Falsch zunächst einmal deshalb, weil es nicht stimmt,
daß literarische Bücher neu gedruckt werden müssen. Außerdem haben die Kultusminister bei ihrer Beschlußfassung im Dezember 1995 auch darauf geachtet, in dem Bereich, der tatsächlich
betroffen ist, nämlich bei den Schulbüchern, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, um Kosten zu sparen. Durch die
neunjährige Übergangsfrist für die Neuregelung der
Rechtschreibung können Schulbücher - mit Ausnahme der
Rechtschreiblernmittel - weitgehend im normalen Erneuerungsturnus
ersetzt werden. Der Austausch von Schulbüchern außerhalb des
einschlägigen Sprachbuchbereichs der Grundschule und der
Anfangsklassen der weiterführenden Schulen (das sind etwa 5%
aller zugelassenen Lernmittel) allein wegen der Neuregelung ist
nicht beabsichtigt. Schulbücher, die das neue Regelwerk
beachten, können grundsätzlich bereits vor dem Termin des
Inkrafttretens der Neuregelung am 01.08.1998 genehmigt werden.
Das bedeutet, daß in Fällen turnusmäßiger Erneuerung aus sachlichen Gründen auch die Neuregelung der Rechtschreibung
bereits vor 1998 eingearbeitet werden kann.
- Die Kultusministerkonferenz ist nicht der Auffassung, daß
die behutsame und maßvolle Neuregelung dem Ansehen der
deutschen Sprache und Literatur im In- und Ausland schaden
würde. Orthographie ist wichtiges Element bei der Vermittlung
von Sprache, aber nicht die Sprache. Kein einziges deutsches Wort
geht durch die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung verloren.
Dem deutschen Ansehen bei den anderen deutschsprachigen
Partnern, mit denen gemeinsam die Neuregelung erarbeitet worden
ist, würde es aber mit Sicherheit Schaden zufügen, wenn nach
Abschluß der langjährigen gemeinsamen Beratungen und nach
Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung Deutschland
sich von dem lange demokratisch diskutierten und im ganzen
deutschsprachigen Raum politisch beschlossenen Neuregelungsvorschlag
distanzieren würde. Schaden nehmen würden auch die
Kinder in unseren Schule, die bereits vielerorts nach der Neuregelung
unterrichtet werden.
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