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Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 1996
(1541 A - Tgb. Nr. 1583/96)
Die Deutschsprachige Gemeinschaft des Königreichs Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Autonome Provinz Bozen-Südtirol der Republik Italien, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik Österreich, die Republik Rumänien, die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Ungarn haben am 1. Juli 1996 in Wien erklärt, daß sie beabsichtigen, sich innerhalb ihres Wirkungskreises für die Umsetzung des auf der Grundlage der Dritten Wiener Gespräche vom 22. - 24. November 1994 entstandenen und als Anhang beigefügten Regelwerks "Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis" einzusetzen.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1995 wird für Rheinland-Pfalz folgende Regelung getroffen:
- Ab dem 1. August 1998 ist die Neuregelung (Regelwerk und Wörterverzeichnis) für alle Schulen verbindlich.
- Ab dem 1. August 1998 bis zum 31. Juli 2005 sind für Schülerinnen und Schüler Schreibungen, die nach der Neuregelung nicht mehr zulässig sind, nur als nicht mehr den Regeln entsprechend zu markieren, aber nicht als Fehler zu werten.
- In Zweifelsfällen der Rechtschreibung dürfen ab 1. August 1998 nur noch Wörterbücher zugrunde gelegt werden, die der Neuregelung entsprechen. Für Schulen, die die Neuregelung früher einführen, gilt dies ab dem Einführungszeitpunkt.
- Für Schülerinnen und Schüler, die die Rechtschreibung nach den bisher geltenden Regeln erlernt haben, ist spätestens ab 1. August 1998 eine altersgerechte Information über die Neuregelung zu geben.
- Die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler über die Neuregelung kann bereits ab dem Schuljahr 1996/97 erfolgen, wenn die Gesamtkonferenz nach Anhören des Schulelternbeirats und der Schülervertretung dies beschlossen hat. Aufnehmende Schulen sind über die Beschlüsse zu informieren.
- Neueinführungen von Schreibungen und Rechtschreibregeln sollen, insbesondere im 1. Schuljahr, im Interesse der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ab dem Schuljahr 1996/97 auf der Basis der Neuregelung erfolgen. Ab dem Schuljahr 1997/98 ist die Neuregelung für Neueinführungen von Schreibungen und Rechtschreibregeln in der Grundschule verbindlich.
- Für Schulabgängerinnen und Schulabgänger ist eine gesonderte Information vorzusehen.
- Ab sofort dürfen bei schriftlichen Leistungsnachweisen nur noch solche Schreibungen als Fehler gewertet werden, die auch nach der Neuregelung nicht zulässig sind; dies bedeutet insbesondere, dass
- ein fehlendes Komma vor und nur dann als Fehler gewertet werden darf, wenn es der 2. Teil eines paarigen Kommas ist,
- vor Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen ein fehlendes Komma nicht mehr als Fehler gewertet werden kann,
- Trennungen nach Sprechsilben auch bei Fremdwörtern zulässig sind,
- Eindeutschungen von Fremdwörtern mit den Silben -fon, -fot und -ziell nicht mehr als fehlerhaft markiert werden dürfen.
- Im Schuljahr 1997/98 sollen nach Möglichkeit nur Lehrbücher neu eingeführt werden, in denen die Neuregelung bereits berücksichtigt ist. Fibeln und Sprachbücher für den Deutschunterricht dürfen ab dem Schuljahr 1997/98 nur dann neu eingeführt werden, wenn sie der Neuregelung entsprechen.
- Ab dem 1. August 1998 dürfen an Schulen nur noch Lehrbücher neu eingeführt werden, die in ihren Texten die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung beachten.
- Eingeführte Lehrwerke dürfen mit Ausnahme von Fibeln und Sprachbüchern der Eingangsklassen (1. und 5. Klasse) auch nach dem 1. August 1998 weitergeführt werden, doch sollte die Umstellung auf Bücher mit neugeregelter Rechtschreibung baldmöglichst erfolgen. Bei allen Entscheidungen über die Einführung und den Wechsel von Lehr- und Lernmitteln - vor allem Schulbüchern - sind unnötige Kosten zu vermeiden (vgl. Nummer 7.1. Satz 1 der Verwaltungsvorschrift über die "Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln" vom 25. Mai 1993, Gemeinsames Amtsblatt 1993, S. 436, und 1996, S. 194).
- Werden bei eingeführten Lehrwerken Bücher mit neuer und alter Rechtschreibung angeboten, sollen auch für Nachlieferungen Bücher mit neuer Rechtschreibung beschafft werden. Gegen die parallele Verwendung dieser Bücher im Unterricht bestehen keine Bedenken. Beim Einsatz von Büchern, die noch nicht der Neuregelung entsprechen, sind die Schülerinnen und Schüler auf die erfolgten Änderungen hinzuweisen.
- Alle Schulen sollen Informationen zur Neuregelung der Rechtschreibung für alle Fächer zum Thema einer Gesamtkonferenz oder einer schulinternen Fortbildung machen. Alle Lehrkräfte sollen rasch einen sicheren Umgang mit den Neuregelungen anstreben und diese an Einführung der Neuregelung an der Schule in allen Texten anwenden, die sich an Schülerinnen und Schüler richten.
- Die Eltern sind rechtzeitig vor Einführung der Neuregelung der Rechtschreibung an der Schule entsprechend zu unterrichten.
- Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 1996 in Kraft.
Quelle: Pädagogisches Zentrum (PZ) Rheinland-Pfalz, PZ-Information, Heft 19/96, Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
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