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Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen 9/1996
Für Nordrhein-Westfalen sind folgende Übergangsregelungen
getroffen worden:
- Schulen können die Neuregelung nach einem entsprechenden
Beschluß der Schulkonferenz schon vor dem 1.8.1998 dem
Unterricht zugrunde legen.
Eine vorgezogene Einführung empfiehlt sich wegen des geringen
Änderungsumfangs und zur Vermeidung von Umlernprozessen
insbesondere in der Primarstufe und dort vor allem in den
Einschulungsjahrgängen.
In der Primarstufe sind es nämlich im wesentlichen nur vier
Bereiche, die von der Neuregelung erfaß werden: die Schreibung
von "ß" und "ss", die Zeichensetzung bei wörtlicher Rede,
die Silbentrennung, insbesondere bei "st" und "ck", und die
Anredeform in Briefen.
- Die Schulen informieren im 1. Halbjahr des Schuljahrs 1996/97
Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch
die Partner der Berufsausbildung (Ausbildungsbetriebe, Kammern
usw.) in geeigneter Form über die Neuregelung und das geplante
Einführungsverfahren.
- Vom 2. Halbjahr des Schuljahrs1996/97 an werden die mit der
Neuregelung eingeführten Schreibweisen generell nicht mehr
als Fehler angestrichen und bewertet.
- Zur Vorbereitung der generellen Umstellung zum 1.8.1998 sollen
schulinterne pädagogische Konferenzen durchgeführt werden, die
auch Fragen des Erwerbs der Rechtschreibsicherheit thematisieren.
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