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Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen      9/1996

Für Nordrhein-Westfalen sind folgende Übergangsregelungen getroffen worden:
  • Schulen können die Neuregelung nach einem entsprechenden Beschluß der Schulkonferenz schon vor dem 1.8.1998 dem Unterricht zugrunde legen.

    Eine vorgezogene Einführung empfiehlt sich wegen des geringen Änderungsumfangs und zur Vermeidung von Umlernprozessen insbesondere in der Primarstufe und dort vor allem in den Einschulungsjahrgängen.

    In der Primarstufe sind es nämlich im wesentlichen nur vier Bereiche, die von der Neuregelung erfaß werden: die Schreibung von "ß" und "ss", die Zeichensetzung bei wörtlicher Rede, die Silbentrennung, insbesondere bei "st" und "ck", und die Anredeform in Briefen.

  • Die Schulen informieren im 1. Halbjahr des Schuljahrs 1996/97 Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch die Partner der Berufsausbildung (Ausbildungsbetriebe, Kammern usw.) in geeigneter Form über die Neuregelung und das geplante Einführungsverfahren.

  • Vom 2. Halbjahr des Schuljahrs1996/97 an werden die mit der Neuregelung eingeführten Schreibweisen generell nicht mehr als Fehler angestrichen und bewertet.

  • Zur Vorbereitung der generellen Umstellung zum 1.8.1998 sollen schulinterne pädagogische Konferenzen durchgeführt werden, die auch Fragen des Erwerbs der Rechtschreibsicherheit thematisieren.



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