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DER BAYERISCHE STAATSMINISTER
FÜR UNTERRICHT, KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST

                                        München, den 1. Juli 1996
An die 
Schulleiterinnen und                     Nr. III/9-S 44/4-8/98 648
Schulleiter der 
Schulen in Bayern




Neuregelung der deutschen Rechtschreibung



Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Juli ist die gemeinsame Erklärung zur Neuregelung der deu-
schen Rechtschreibung von den Vertretern aus den deutschsprachigen 
Staaten unterzeichnet worden. Ich bin überzeugt, daß die Verein-
fachungen, die die Neuregelung aufgrund ihrer stärkeren Systema-
tik, der Beseitigung von Ausnahmen und der Betonung des Ent-
scheidungsbereichs der Schreibenden mit sich bringt, den Recht-
schreibunterricht günstig beeinflussen wird.

Gemäß der Vereinbarung tritt das Regelwerk am 01.08.1998 in Kraft.
Wie im Schreiben vom 21.08.1995 Nr. III/9-S 4400/4-8/108 925
angekündigt, wird sich im Interesse der Schüler, insbesondere der 
Schulabgänger, der Rechtschreibunterricht jedoch schon vorher, und 
zwar möglichst früh im kommenden Schuljahr, an den neuen Regeln zu 
orientieren haben. Über den Zeitpunkt, ab dem das neue Regelwerk 
an der ganzen Schule anzuwenden ist, entscheidet diese nach den 
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in eigener Verantwortung.

Unabhängig davon sollen ab sofort Schreibweisen, die dieser Rege-
lung entsprechen, nicht als Fehler bewertet werden. Für eine 
Übergangsfrist bis 2005 werden bisherige Schreibweisen nicht als 
falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen 
durch die neue Schreibweise ergänzt. 

Die Schulen erhalten demnächst kostenlos zwei Exemplare der Hand-
reichung des ISB zur "Neuregelung der deutschen Rechtschreibung". 
Die Handreichung enthält eine zusammenfassende Darstellung der 
wichtigsten Neuerungen, methodische Vorschläge für alle Schularten 
und eine Liste der Wörter mit geänderter Schreibung.

Einen Überblick über die Neuregelung, der in Kopie auch zur Infor-
mation der Schulabgänger des laufenden Schuljahres dienen kann, 
finden Sie zudem in der Juni-Nummer der Zeitschrift "Schulreport".

Für die Veröffentlichung des gesamten Regelwerks ist eine Sonder-
nummer des Amtsblatts vorgesehen. 

Ich bitte Sie, die Fachbetreuer für Deutsch, an den Volksschulen 
entsprechend qualifizierte Lehrkräfte, zu Beginn des Schuljahres 
1996/97 zu beauftragen, das Kollegium, die Schüler und die Eltern-
schaft über Verfahren und Inhalt der Rechtschreibreform zu infor-
mieren.

Zur Unterstützung der schulinternen Fortbildung werden im nächsten 
Schuljahr Veranstaltungen der Akademie Dillingen und der regionalen 
Lehrerfortbildung angeboten. 

Die Umstellung der Rechtschreiblernmittel auf die neuen 
Gegebenheiten ist bereits angelaufen; es kann also davon ausgegangen 
werden, daß neue Sprachbücher bzw. überarbeitete Rechtschreib-
kapitel zugelassener Werke bereits in Bälde zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Materialien können der Handreichung des ISB entnommen 
werden. Bis 2005 werden alle Lernmittel die neue Schreibung anwenden.

Besonders kommt es mir darauf an, daß die Schulen die Neuregelung 
zum Anlaß nehmen, sich mit der Bedeutung von Rechtschreibung 
und Zeichensetzung für das Schreiben als eine der wichtigsten 
Kulturtechniken eingehend auseinanderzusetzen. Ich möchte Sie und 
die von Ihnen beauftragten Lehrerinnen und Lehrer daher ermuntern, 
die Vereinfachung, die mit der Neuregelung verbunden sind, als 
positiven Impuls zu nutzen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen bei der Einführung viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen



Hans Zehetmair


Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

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