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Der Senator für Bildung,
An die Bremen, 1.8.96 2. Mitteilung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung Wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist die "Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung" am 1. Juli 1996 von Vertretern der deutschsprachigen Staaten unterzeichnet worden. Damit kann die Neuregelung zum 1. August 1998 offiziell in Kraft treten. Für die kommenden beiden Schuljahre vor dieser Frist erscheint es wenig sinnvoll, unterrichtlich die Tatsache der bevorstehenden Neuregelung ignorieren zu wollen. Die Praxis auch der übrigen Bundesländer sieht eine unmittelbar beginnende Toleranzphase und einen weitgehend in den Schulen zu gestaltenden und zu stufenden Beginn des unterrichtlichen Umsetzungsprozesses vor. Der weiter unten folgende Runderlaß und die Hinweise dieses Anschreibens dienen dazu, Ihnen für diese Übergangszeit Hilfestellung anzubieten und angesichts öffentlicher Verunsicherungen Gestaltungssicherheit zu geben: Die einzelne Schule sollte in der Schulkonferenz - vorbereitet durch Deutsch-Fachberatung und Gesamtkonferenz - eine schuleigene Vorgehensweise bei der unterrichtlichen Einführung der neuen Rechtschreibregeln beschließen. Die Neuregelung bietet dabei die Chance, didaktisch-methodische Fragen zu erörtern und eine moderne Schreibdidaktik zu stärken. Zur Unterstützung der schulinternen Einführungsschritte bietet das WIS Fortbildung für schulische "Multiplikatoren" an. Entsprechende Ankündigungen gehen den Schulen gesondert zu. Die anliegende kommentierte Literaturliste mag für Sie eine erste Hilfe sein, sich auf dem aufgeregten Buchmarkt zu orientieren und für Ihre Zwecke geeignete Informationen und methodische Unterstützung zu finden. Empfehlungen zur Umstellung der Lehr- und Lernmedien, insbesondere zur Lernbuchbeschaffung werden Ihnen in der nächsten Zeit zugehen. Die im folgenden erlassenen Regelungen für das Land Bremen öffnen für die Schülerinnen und Schüler unmittelbar eine Phase der orthographischen Toleranz und erlauben der Einzelschule einen intern abgestimmten Weg für die übergangszeit bis zum 1.8.98. Die gründliche Information der Elternschaft, die allmähliche qualifizierte Einbeziehung aller Fächer in die konkrete Umsetzung sowie eine durchgehende Beteiligung der Eltern- und Schülervertretungen sind wesentliche Bestandteile dieses Weges. Der Inhalt dieses Anschreibens und der Erlaß sind den Schul- und Gesamtkonferenzen sowie den Eltern- und Schülerbeiräten aller Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt bekannt zu machen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Ursula Helmke
Runderlaß Nr. 11/96
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