Bonn, 05. Februar 2004
a) Laut-Buchstaben-Zuordnung
Die Kommission sieht keine weiteren Neuschreibungen vor, sie wendet sich damit
gegen Erwägungen in Analogie zu Tipp und Stopp auch die Schreibweise
von *Topp zuzulassen. Sie schlägt auch nicht die Aufgabe oder Rücknahme
neu zugelassener Schreibweisen (wie Ass, nummerieren, überschwänglich etc.) vor.
Als Änderung ist vorgesehen bei der Fremdwortschreibung auf die Benennung von
Haupt- und Nebenvarianten zu verzichten. Das ist sachgemäß, weil damit die
weitere Entwicklung offen gelassen wird.
b) Getrennt- und Zusammenschreibung
An Teilen dieses Bereichs der Neuregelung hatte sich heftige Kritik entzündet.
Die Kommission will mit Regeländerungen, -präzisierungen und Einzelfalländerungen
auf die geäußerte Kritik reagieren. Dabei geht es einmal darum, an der Grundentscheidung
für die Orientierung am grammatischen Aspekt festzuhalten, aber dort, wo die
entsprechenden formalen Proben nicht eindeutig genug sind, mit zusätzlichen
Erläuterungen Klarheit zu schaffen. Da nicht alle Fälle eindeutig entscheidbar
sind, weil sich Argumente für ver-schiedene Schreibweisen finden lassen, soll
größere Freiheit für die Schreibenden geschaffen und in diesen Fällen sowohl
Getrennt- als auch Zusammenschreibung zugelassen werden:
b1) Die Liste von Partikeln, die mit Verben trennbare Zusammensetzungen
bilden können, wird um einige wenige bisher fehlende Partikel ergänzt (§ 34 (1)).
Der Charakter der geschlossenen Liste (abschließende Aufzählung) bleibt erhalten.
Betroffen sind dahinter, darauf/drauf, darauflos/drauflos, darin/drin, darüber/drüber,
darum/drum, darunter/drunter, davor, draus, hinter, hinterdrein, nebenher, vornüber.
Nur in diesen Fällen kommt es im Vergleich zum jetzigen Stand zu abweichenden
Schreibweisen; jedoch ist deren Anzahl sehr gering, zumal in einigen Wörterbüchern
bisher schon eine Reihe solcher Zusammensetzungen in Zusammenschreibung verzeichnet ist.
b2) Durch eine präzisere Formulierung von § 34 E 1 wird erreicht, dass besser
unter-schieden werden kann, wann solche Partikel als freies Adverbial mit Verben
auftreten. Als Beispiel mag zusammen spielen (Halma) versus zusammenspielen
(da haben verschiedene Faktoren zusammengespielt) dienen. Als Entscheidungshilfe
wird eingefügt, dass im ersten Fall ein anderes Wort zwischen die beiden Bestandteile
gerückt werden kann (wir wollen zusammen Halma spielen).
b3) Für den Fall Leid tun wird die neue zusätzliche Variante leidtun
(wie teilnehmen, kundtun) eingeführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen,
dass sich eine eindeutige Entscheidung für adjektivischen und substantivischen
Gebrauch nicht treffen lässt.
b4) Die besonders häufig kritisierte Regelung zur Getrenntschreibung von
Verbindungen mit Partizipien wird in folgender Hinsicht geändert:
- Wenn die gesamte Verbindung komparierbar ist (Beispiel zeitsparend/zeitsparender),
ist Getrennt- und Zusammenschreibung zulässig (das kann aus der bisherigen Regelung
schon abgeleitet werden, das Wörterverzeichnis enthält auch entsprechende Einträge
wie gewinnbringend, wird aber jetzt explizit formuliert).
- Ebenso wird in Fällen wie allein stehend (auch zulässig alleinstehend)
und Rat suchend (auch zulässig ratsuchend) u.a. verfahren, weil hier eine
Univerbierung zu beobachten ist. Insbesondere in diesen Fällen werden frühere
Zusammenschreibungen wieder zulässig. Die Kritik an der angeblichen „Wortvernichtung“
erledigt sich damit.
b5) Bei fremdsprachlichen Übernahmen von Adjektiv und Substantiv, die sich
im Deutschen wie Zusammensetzungen verhalten, ist Zusammenschreibung oder in
Analogie zur Herkunftssprache Getrenntschreibung möglich (Bluejeans/Blue Jeans).
Im Übrigen bleibt die Erweiterungs- bzw. Steigerungsprobe bei der Verbindung
von Adjektiven und Verben erhalten, ebenso bleibt es bei der generellen
Getrenntschreibung von Adjektiven mit den Endungen -ig, -isch und -lich sowie
bei der Getrenntschreibung aller Verbindungen mit dem Wort sein und von allen
Verbindungen mit Wörtern, die auf -einander enden.
c) Schreibung mit Bindestrich
Die Regelungen zur Schreibung mit Bindestrich haben nur wenig Kritik
hervorgerufen. Allerdings muss eine Bestimmung korrigiert werden. In Fällen
wie der wissenschaftlich-technische Fortschritt (also bei gleichrangigen
nebengeordneten Adjektiven) ist der Bindestrich nicht fakultativ, sondern
obligatorisch. Bei Verbindungen von Ziffern mit -fach wird auch die Schreibung
mit Bindestrich zugelassen (8fach, 8-fach). Bei substantivisch gebrauchten
Zusammensetzungen (besonders mit Infinitiven) bestand eine Unklarheit, wann
auf den Bindestrich verzichtet werden kann. Eine neue Formulierung soll dem
begegnen; danach kann z.B. Inkrafttreten ohne Bindestrich geschrieben werden.
Eine Änderung betrifft auch die Verwendung des Bindestrichs bei mehrteiligen
Anglizismen.
d) Groß- und Kleinschreibung
In der Groß- und Kleinschreibung werden einige Änderungen vorgeschlagen,
die eine konsequentere Anwendung des Prinzips der Großschreibung von
Substantivierungen auf weitere Fälle, in denen formale Merkmale der
Substantivierung festgestellt werden können, darstellen. Das betrifft
Verbindungen von Präpositionen mit flektierten Adjektiven ohne vorangehenden
Artikel (Fälle wie ohne Weiteres und vor Kurzem); hier soll auch die
Großschreibung möglich sein. Das Gleiche gilt für unbestimmte
Zahladjektive (die einen, die anderen, die meisten); wer den substantivischen
Gebrauch unterstreichen will, kann großschreiben.
Bei den so genannten Nominationsstereotypen – festen Verbindungen von
Adjektiven und Substantiven, die keine Eigennamen sind, aber terminologischen
Status besitzen (Typus Gelbe Karte und Kleine Anfrage) – wurde kritisiert,
dass bisher allein die Kleinschreibung galt. Hier wird durch eine
Erläuterung hervorgehoben, dass im fachsprachlichen Gebrauch auch
Großschreibung möglich ist.
e) Zeichensetzung und Silbentrennung
In beiden Fällen werden keine Änderungen vorgeschlagen.