Aufgrund des Beschlusses des 90. Hauptausschusses des BJR vom 20.-22.10.88
haben die Pfadfinderinnen- und Pfadfinderorganisationen nach der Satzung des
BJR eine Sammelvertretung einzugehen. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgemeinschaft
gebildet.
1. Name:
Die gemeinsame Vertretung in den Gremien des BJR und seinen Untergliederungen
erfolgt unter der Bezeichnung "Arbeitsgemeinschaft der Pfadfinderinnen-
und Pfadfinderorganisationen in Bayern".
2. Zusammensetzung:
Derzeit gehören dieser Arbeitsgemeinschaft folgende Organisationen an:
- Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)
- Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)
- Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG)
- Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)
- Christliche Pfadfinderschaft Kreuzträger
- Deutscher Pfadfinderbund in Bayern (Gruppen Würzburg)
- Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
- Pfadfinderbund Bayern* (PBB)
- Pfadfinderschaft Grenzland in Bayern
3. Zweck:
Die Arbeitsgemeinschaft wird ausschließlich zum Zweck der gemeinsamen
Vertretung in den Gremien des BJR und seinen Untergliederungen gebildet. Sie
wird nur in den Jugendringen (auf Kreis-, Stadt-, Bezirks- und Landesbene) gebildet,
in denen sowohl Verbände des "Rings deutscher Pfadfinderinnen- und
Pfadfinderverbände" (BdP, DPSG, PSG, VCP) als auch andere Pfadfinder/innen-Organisationen
existieren.
4. Vertretung:
Besitzen in einer Untergliederung des BJR entweder nur Ringverbände oder
nur übrige Pfadfinder/innen-Organisationen das Vertretungsrecht, so nehmen
diese es jeweils unmittelbar wahr.
Besitzen in einer Untergliederung des BJR sowohl Ringverbände als auch
übrige Pfadfinder/innen-Organisationen das Vertretungsrecht, so wählt
die Sammelvertretungskonferenz den/die Delegierten und den/die Ersatzdelegierten
für die Vollversammlung/den Ausschuß.
5. Zusammensetzung der Sammelvertretungskonferenz:
In die Sammelvertretungskonferenz entsenden
- jede Pfadfinder/innen-Organisation mit dem Status "Jugendverband":
1 Vertreter
- jede Pfadfinder/innen-Organisation mit dem Status "örtlliche Jugendgemeinschaft":
1 Vertreter
Entsprechend der in der BJR-Satzung vorgesehenen Beschränkung dürfen
dabei die Stimmen aus dem Bereich "örtliche Jugendgemeinschaft"
nicht mehr als 1/3 der Gesamtstimmen der Sammelvertretungskonferenz (also: 2:1,
3:1, 4:2, 5:2, ...)
Ausnahme: existiert in einer Untergliederung nur eine Pfadfinder/innen-Organisation
mit dem Status "Jugendverband" und eine oder mehrere mit dem Status
"örtliche Jugendgemeinschaft", so stellt die Organisation mit
dem Status "Jugendverband" zwei Vertreter für die Sammelvertretungskonferenz,
sodaß für die örtlichen Jugendgemeinschaften eine Stimme möglich
wird.
6. Aufgaben und Arbeitsweise der Sammelvertretungskonferenz:
- Die Sammelvertretungskonferenz tagt in der Regel zweimal jährlich jeweils
ca. 14 Tage vor der Vollversammlung des KJR/SJR (entsprechend vor den Sitzungen
des Bezirksjugendringausschusses oder des Hauptausschusses).
- Die Sammelvertretungskonferenz bereitet die auf der Tagesordnung des entsprechenden
BJR-Gremiums stehenden Themen vor (Meinungsbildung) und wählt den/die Delegierten
und die entsprechende Anzahl Ersatzdelegierter für die bevorstehende Sitzung.
- Die gewählten Delegierten vertreten beim BJR alle vor Ort existierenden
Pfadfinder/innen-Organisationen und nicht nur ihren eigenen Verband/Bund.
- Die Delegierten sind der Sammelvertretungskonferenz rechenschaftspflichtig;
sie sollen auch für die Einberufung und Durchführung der jeweils nächsten
Sammelvertretungskonferenz verantwortlich sein.
7. Gültigkeit:
- Diese Vereinbarung tritt am 10. Oktober 1990 in Kraft und gilt landesweit.
- Sie kann nur im Einvernehmen mit allen betroffenen Pfadfinder/innen-Organisationen
geändert werden.
* Der Pfadfinderbund Bayern heißt jetzt Pfadfinderbund Weltenbummler (PBW).